Alter Weg 6 | 66606 St. Wendel

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Trainingszeiten

Trainer

Judith Reinhardt

Judith Reinhardt

Nova Hübscher

Nova Hübscher

Selina Kiefer

Selina Kiefer

Ingo Kubik

Ingo Kubik

Daniel Reinhardt

Daniel Reinhardt

Bari Lehberger

Bari Lehberger

Informationen

Informationen

Aktuelles zum Training: Ihre Kinder sollten kurz vor dem Training nichts essen. Bevor die Kinder ins Wasser gehen, sollten sie sich in den vorgesehenen Duschräumen abduschen. Die Kinder sollten in jedem Training eine Schwimmbrille keine Taucherbrille) dabei haben. Kinder mit langen Haaren sollten diese während des Trainings zu einem Zopf gebunden haben, oder eine Bademütze anziehen.

Hinweise für die Erziehungsberechtigten

Hinweise für die Erziehungsberechtigten

Hinweise für die Erziehungsberechtigten Das Training beginnt zu den aktuell festgesetzten Trainingszeiten (siehe Internetseiten des SC Heuler oder Veröffentlichung im St. Wendeler Blickpunkt oder Stadtanzeiger). Die Erziehungsberechtigten bzw. Aufsichtspflichtigen tragen weiter ihre Aufsichtspflicht, bis der Trainer die Kinder in Empfang nimmt und das Training beginnt. Kinder, die sich bereits vor Trainingsbeginn im Wasser befinden, werden nicht von Seiten des Vereins beaufsichtigt. Kinder, die nicht am Training teilnehmen, werden nicht von Seiten des Vereins beaufsichtigt. Beenden Kinder das Training vorzeitig vor Trainingsende, müssen sie beim zuständigen Trainer abgemeldet werden. Dies gilt auch für kurzfristige Unterbrechungen, wie Aufsuchen der Toilette. Die Eltern bzw. Aufsichtspflichtigen haben dafür Sorge zu tragen, dass die Kinder sich an die Regeln, die im Schwimmbad gelten, halten. Kommt es während des Trainings zu wiederholten Verstößen, ist der Verein berechtigt, ein Elternteil oder Aufsichtspflichtigen des Kindes hinzuzuziehen, um den ordnungsgemäßen Ablauf des Trainings zu gewährleisten, und/oder das Kind vom Training auszuschließen und einem Elternteil oder einer Begleitperson zu übergeben. Kinder mit körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankungen sowie Behinderte können nach Rücksprache –falls notwendig auch nach Vorlage eines ärztlichen Attestes- am Training teilnehmen. Die Trainer sind jedoch berechtigt ein Elternteil bzw. eine aufsichtspflichtige Person des Kindes zum Training hinzuzuziehen, falls dies erforderlich scheint. Der Trainer muss über eine Erkrankung, die die Sporttüchtigkeit einschränken könnte, sowie den Aufenthaltsort und den Gebrauch von Notfallmedikamenten in Kenntnis gesetzt werden. Bei plötzlich während des Trainings auftretenden gesundheitlichen Problemen (Übelkeit, Auskühlen, starke Ermüdung, Krämpfe usw.) muss der Trainer informiert und den Anweisungen des Trainers Folge geleistet werden (Abbruch des Trainings, verlassen des Wassers).